byteKultur
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Verwendung des Designs der byteKultur Produkte sowie die enthaltenen Informationen, Fotos, Filme, Audio, Grafiken, Dokumente oder anderen Angaben unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen.
Besucherinnen und Besucher der Website www.bytekultur.net sowie Kunden der byteKultur GmbH erklären sich mit diesen Bestimmungen einverstanden.
I Vertragsschluss
- Durch die Anzahlung des schriftlich vereinbarten Betrags gilt ein Projekt als angenommen.
- Für Verträge mit der byteKultur GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
II Leistungsumfang
- Die byteKultur GmbH bietet folgenden Leistungen an:
- Design, Konzeption, Umsetzung von Websites und Webapplikationen
- Integration von Content Management Systemen
- Hosting, Registration von Domainnamen
- Video Compositing, Motion Graphics
- Die byteKultur GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören zu den Leistungsverpflichtungen der byteKultur GmbH, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die byteKultur GmbH nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
- Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der byteKultur GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die byteKultur GmbH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung ob und zu welchen Bedingungen die Änderungen oder Erweiterungen durchführbar ist, soweit die byteKultur GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat.
III Preise und Zahlungen
- Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall, z.B. aufgrund eines Angebotes erfolgt ist, und eine zeitliche Begrenzung der Festpreiszusage noch nicht abgelaufen ist. Offerten haben eine Preiszusage von 3 Monaten, danach müssen die Preise neu ausgehandelt werden.
- Zusatzleistungen die nicht in der Preisliste oder im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
- des Vorliegens von Daten in nicht digitaler Form,
- notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- des Aufwands für Lizenzmanagement,
- in Auftrag gegebener Test- und Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfung
- Die byteKultur GmbH ist berechtigt, für Webdesign und Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 40% des Gesamtauftragwertes zu verlangen.
- Verzögert sich das Projektende aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden oder aufgrund veränderten Anforderungen an das Projekt, kann die byteKultur GmbH nach vier (4) Wochen eine Zwischenrechnung stellen in welcher die bereits geleistete Arbeit verrechnet wird.
- Sollte der Kunde nicht mehr aktiv an der Zusammenarbeit teilnehmen und dies den Fortschritt des Projekts behindert, behält sich die byteKultur GmbH das Recht vor, Zwischenrechnungen zu stellen, um die bisher erbrachte Arbeit zu vergüten.
- Sollte der Kunde nach Abschluss des Projekts kein Feedback innerhalb vier (4) Wochen abgeben, behält sich die byteKultur GmbH das Recht vor, die Endrechnung dennoch zu stellen.
- Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Zahlung gültig. Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.
- Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen, wenn nicht anders abgemacht, zu begleichen. Pro Mahnung verrechnet die byteKultur GmbH eine Mahngebühr von 10.00 CHF. Nach der zweiten Mahnung kann die byteKultur GmbH den Auftrag an eine Drittfirma übertragen, um den Rechnungsbetrag einzutreiben. Die daraus entstehenden Kosten müssen durch den Kunden getragen werden.
IV Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.
- Ist für die Leistung der byteKultur GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde der Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerung in Form von
- Veränderungen aufgrund Anforderungen des Kunden,
- unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite),
- soweit sie die byteKultur GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
- Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software andere EDV-Hersteller), verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungspflicht entsprechend.
- Werden durch den Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
V Abnahme
- Der Kunde wird die Leistungen der byteKultur GmbH nach Massgabe eines allenfalls bestehenden Pflichtenheftes unverzüglich abnehmen, sobald die byteKultur GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.
- Die Leistungen der byteKultur GmbH gelten als abgenommen, wenn der Kunde nach Bekanntgabe der Abnahmebereitschaft nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 3 Wochen, die Abnahme erklärt oder die Angaben von Mängel verweigert, oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt, oder byteKultur GmbH damit beauftragt wird, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel beruht.
- Die byteKultur GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in einer Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
VI Mitwirkungspflichten & Ausführung
- Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem Inhalte für die Website, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
- Soweit die byteKultur GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angaben einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist genehmigt, soweit die byteKultur GmbH keine Korrekturaufforderungen erhält.
- Die byteKultur GmbH hat das Recht, ihre Firmenbezeichnung inklusive Verknüpfung zu ihrer Webseite an das Ende der jeweiligen Webseite zu setzen, wobei auf optische und redaktionelle Aspekte Rücksicht genommen wird.
VII Nutzungsrecht
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Erbringt die Firma byteKultur GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internetpräsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
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Die byteKultur GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
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Die byteKultur GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Serviceaufschlag von 10% in Rechnung stellen.
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Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die byteKultur GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde gegenüber der byteKultur GmbH zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass jegliches Bildmaterial, das vom Kunden bereitgestellt und auf der Website verwendet wird, über die notwendigen Lizenzen verfügt. Die byteKultur GmbH haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch die Verwendung von Bildmaterial ohne entsprechende Lizenz entstehen. Sollte die byteKultur GmbH aufgrund fehlender Lizenzen für Bildmaterial vom Lizenzgeber oder Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die byteKultur GmbH von allen daraus resultierenden Schäden und Kosten frei.
VIII Datenschutz
- Persönliche Daten, die Sie an die byteKultur GmbH übermitteln, werden weder zum Verkauf angeboten, noch sonst an Drittperson weitergegeben. Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertrag Verhältnisses. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
- Im Fall einer aktiven Zusammenarbeit (angenommene Offerte oder Vertrag mit der byteKultur) werden Sie automatisch in unser Newsletter System aufgenommen. Die Abmeldung ist jederzeit direkt aus dem Newsletter möglich.
- Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier
IX Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichsstand für Rechte und Pflichten beider Parteien ist der Geschäftssitz von der byteKultur GmbH in CH-8004 Zürich. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den Gerichtsstand an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz.
Letzte Aktualisierung Mai 2024